| Wir bieten Ihnen folgende Gutachten an:
Bewertungsgutachten Bewertungsgutachten von Maschinen und Anlagen werden im Regelfall von Betreibern in Auftrag gegeben und im Rahmen eines Verkaufsfall, einer Umfinanzierung oder im Schadensfall erstellt. Bewertungsgutachten sind keine Versicherungsgutachten und zur Schadensregulierung nur eingeschränkt geeignet.
Zur Wertermittlung greifen wir auf verschiedene Quellen und Daten der Hersteller zurück. Dazu zählen Vergleichswerte aus Marktbeobachtung, Trendanalysen zur Preisentwicklung und Erfahrungswerte am Markt. Schadensgutachten Schadensgutachten werden von Betreibern von Maschinen und Anlagen in Auftrag gegeben. Es soll damit die Kostenabwicklung des Schadens gegenüber Versicherungen und Dritten klar dargestellt werden.
Versicherungsgutachten Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung häufig benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung. Versicherungsgutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.
Beweisgutachten Beweisgutachten dienen zur Sicherung eines Schadens gegenüber dem Gericht oder anderen Organisationen. Es wird in einer für den Auftraggeber verständlichen Form, schriftlich abgefasst. Es dient für gerichtliche und private Beweissicherung.
Benutzen Sie bitte dieses Formular zur Anfrage oder Beauftragung eines Gutachten:
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