Schipper Consulting - Arbeitssicherheit  

 

 

Im Rahmen der Arbeitsschutzbetreuung bieten wir Ihnen auch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze, Maschinen und Anlagen an. Sie dient als Beleg für das Engagement im täglichem Arbeitsschutz und ist Pflicht im Unternehmen. 


Sie ist daher wichtiger Bestandteil der gerichtsfesten Organisation, in der der Unternehmer juristisch nachvollziehbar seine Sorgfaltspflichten für seine Beschäftigten nachweisen muss. Die Gestellung einer Fachkraft für Arbeitsschutz (FaSi) (Sicherheitsfachkraft) ist auch für Ihr Unternehmen möglich. Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator kann für Baustellen gestellt werden.  

 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

Die neue Betriebssicherheitsverordnung von 2015 hat einen Großteil der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung und der alten Verordnung für überwachungsbedürftige Anlagen abgelöst.  Den Unternehmen wird jetzt mehr Eigenverantwortung übertragen, aber auch neue Möglichkeiten werden dem Unternehmer

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Arbeitsschutzberatungen der Schipper Industrieberatung können hier hilfreich sein. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Gefährdungs- und Risikobeurteilungen für Arbeitsplätze, Produktionsmaschinen und Geräte für Maschinenbau z.B. Sondermaschinen, Verpackungsmaschinen. Weitere Beispiele sind: Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader, Buschholzhacker, Baumaschinen, usw. Gleichzeitig führen wir in Ihrem Auftrag Betriebsbegehungen inkl. Arbeitsschutzaudits durch.   

 

Aufgaben als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach §3 BaustellV und Koordinator kontaminierte Bereiche BGR 128 können übernommen werden.  

 

Risikobeurteilungen gemäß DIN EN ISO 14121-1 - Gefährdungsanalysen Gefährdungsbeurteilungen sind Belege für das Engagement im Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilungen sind für Tätigkeiten der Mitarbeiter und für alle Maschinen und Anlagen zwingend vorgeschrieben. Diese sollten regelmäßig und bei bestimmten Anlässen aktualisiert werden. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 ArbSchG und § 6 BetrSichV durchführen. Kann er dies nicht selbst, muss er sich externe Berater holen. Wir kennen die notwendigen Punkte zur Erstellung und Verwaltung einer rechtssicheren Dokumentation.   

 

Arbeitssicherheitsmanagementsysteme  - AMS für KMU-Betriebe

Spezifikation DIN ISO 45001 beschreibt Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem /AMS) und dient als Ersatz für die OHSAS 18001".  

 

Occupational Health- and Risk-Managementsystem" (OHRIS) des bayrischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. 

 

SCC** - Zertifizierungen, inklusive der Schulungen für ihre operativen Mitarbeiter nach Dokument 016 und Dokument 017 können angeboten werden. SCC-Zertifizierungen sind für alle Betriebe wichtig, die Tätigkeiten im Bereich von Chemischen und Petrochemischen Betrieben sowie in Kraftwerken ausführen wollen. Wir bereiten Sie frühzeitig auf diese SCC-Zertifizierung vor.  

 

VCA 1 / SCC Europäischer Pass für Arbeitssicherheit. Mit diesem Pass erfüllen Sie die Voraussetzungen für Ihren Einsatz auf Baustellen in ganz Europa. Überwiegend wird dieser Pass in Belgien und den Niederlanden verlangt. 

 

 

 

 

 

 

 

Wir sind zertifiziert!

 

 

 
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